Abonnenten des Newsletter zahlen keine Hundesteuer!
April! April! Reingefallen - Leider ist in den meisten Städten und Gemeinden genau das Gegenteil der Fall, die Hundesteuer wurde Anfang des Jahres in vielen Gemeinden wieder einmal erhöht. Die Hundesteuer gilt in Deutschland als öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmten Leistungen gegenüber stehen und die somit zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben verwendet werden kann. Die Höhe der Hundesteuer wird dabei von den Gemeinden bestimmt und variiert somit stark. Zudem steigt die Höhe der Hundesteuer in der Regel mit der Anzahl der gehaltenen Hunde. Hierdurch soll die Anzahl der in der Gemeinde gehaltenen Hunde reguliert werden. Auch eine starke Erhöhung der Steuer bei der Haltung bestimmter, als gefährlich eingestufter, Rassen, ist erlaubt.
Die Hundesteuer hat eine lange Geschichte, bereits im Mittelalter mussten Bauern für ihre gehaltenen Hunde das sogenannte „Hundekorn“ bezahlen. Obwohl die Abschaffung der Hundesteuer immer wieder von Hundehaltern gefordert wird, gibt es in Deutschland kaum eine Gemeinde, welche keine Hundesteuer verlangt. Ausnahmen sind hier z.B. die Kommunen Eschborn, Bilsen und Raa-Besenbek. Hundehalter kritisieren vor allem, dass die Hundesteuer nicht zweckgebunden eingesetzt wird. Obwohl die Gesetzgebung die Hundehaltung z.B. in Bezug auf Freilaufmöglichkeiten immer mehr einschränkt, gibt es gerade in städtischen Gemeinden kaum für Hunde vorgesehene Freilaufflächen, aber auch Kotbeutelspender / -behälter in Parks und an Spazierwegen findet man kaum.
Durch die Hundesteuer wird insbesondere älteren Menschen oder Geringverdienern die Hundehaltung erschwert. Der positive Einfluss des Hundes auf das Lebensumfeld des Menschen ist heutzutage in vielen Lebensbereichen jedoch nachgewiesen. Die Hundehaltung wirkt sich zudem positiv auf die Gesundheit der Hundehalter aus. Zudem geben Hundehalter viel Geld für die Versorgung und Erziehung ihres Vierbeiners aus, so dass die Hundehaltung auch einen positiven wirtschaftlichen Effekt hat. Eine deutliche Zunahme der Hundehaltung wäre mit Abschaffung der Hundesteuer zudem eher nicht zu erwarten, da die Versorgung eines Hundes nicht nur eine zeitliche sondern auch eine finanzielle Frage ist. Somit ist die Berechtigung nach der Aufrechterhaltung einer solchen Steuer fraglich.
Deutschland ist mit der gesetzlich verankerten Hundesteuer eines der wenigen Länder in Europa, in welchem eine Hundesteuer noch erhoben wird. In anderen Ländern wie z.B. Frankreich, England und den Niederlanden wurde die Steuer längst aus ethischen, moralischen und verfassungsrechtlichen Bedenken abgeschafft.
Leider sieht es jedoch nicht so aus, als würde sich in Bezug auf die Hundesteuer in Deutschland in nächster Zeit etwas ändern. Jedoch gibt es seit 2012 die Möglichkeit, Kosten für die Betreuung eines Haustieres steuerlich geltend zu machen. Ausgaben für den Hundesitter werden als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt, somit kann ein Fünftel der Kosten (maximal bis zu 4000 Euro Steuerabzug) bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Hund im Haushalt, also auf dem Grundstück des Hundehalters, betreut bzw. versorgt wird. Mit der gleichen Begründung dürfen dann übrigens auch die Kosten für den Hundefrisör, Tierarzt oder Hundetrainer, der zu einem Hausbesuch kommt, bei der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings muss die den Hund betreuende bzw. pflegende / behandelnde / trainierende Person ein Gewerbe angemeldet haben und eine ordentliche Rechnung über die Dienstleistung ausstellen. Diese Rechnung muss zudem per Überweisung oder Abbuchung bezahlt werden, da das Finanzamt hierbei keine Barzahlung anerkennt.
Wenn das nun kein Grund ist, direkt einen Termin zum Hausbesuch Deines D.O.G.S.-Coachs auszumachen…