Leinenpflicht durch Brut- und Setzzeit
Derzeit ist Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit ziehen Vögel und Wildtiere ihren Nachwuchs groß und müssen besonders geschützt werden, denn die Tiere verlassen jetzt nur ungerne ihre Jungen und sind örtlich gebunden. Daher müssen gerade in dieser Zeit alle Hundehalter besonders sorgfältig auf ihre Hunde acht geben. Natürlich sollte es selbstverständlich sein, dass ein Hund Wildtiere in Ruhe lässt und nicht aufscheucht oder jagt. Momentan müssen wir jedoch ein besonderes Augenmerk beim Spaziergang auf unseren Hund haben, da die erwachsenen Wildtiere nur im äußersten Notfall flüchten werden und die Jungtiere kaum eine Chance haben, dem Hund zu entkommen.
Aus diesem Grund gilt in Niedersachsen in der Zeit vom 1.4. bis zum 15.7. sowie in Bremen (hier sogar schon ab dem 15.3.) ein genereller Leinenzwang für Hunde. Ein solch genereller Leinenzwang muss natürlich kritisch gesehen werden, denn er beschränkt sich nicht nur auf Orte, an denen von einer Gefährdung des Wildes durch frei laufende Hunde ausgegangen werden muss, sondern auf das gesamte Landesgebiet. Damit haben Hundehalter in diesen Bundesländern in der Brut- und Setzzeit keine Möglichkeit, ihren Hund frei laufen zu lassen. Nach dem Tierschutzgesetz ist aber nicht nur der Schutz der Wildtiere vorgeschrieben, auch Hundehalter müssen ihren Hund artgerecht halten und bewegen. Zu einer artgerechten Haltung gehört aber auch, dass der Hund über eine längere Strecke frei laufen kann und dabei rennen und schnüffeln darf. Zudem ist ein Kontakt mit anderen Artgenossen an der Leine nicht wirklich möglich. Auch diesen wichtigen Bestandteil einer artgerechten Haltung können viele Hundehalter ihren Hunden daher in dieser Zeit nicht bieten.
Damit es in anderen Bundesländern nicht auch noch zu solch gravierenden Regelungen kommt, sollte jeder Hundehalter besonders in dieser Zeit verantwortlich handeln und seinen Hund nur dann frei laufen lassen, wenn dieser sicher und in jeder Situation – und besonders dann, wenn es zu Wildkontakt kommt – rückrufbar ist. Zudem haben Hunde generell nichts auf Wiesen, Äckern oder Feldern zu suchen. Diese gehören dem Bauern oder Forstwirt und dürfen ohne dessen Erlaubnis nicht einfach so betreten werden. Und gerade hier verstecken sich die Wildtiere, um ihren Nachwuchs groß zu ziehen. Ruf daher Deinen Hund auf den Weg zurück, sobald er diesen verlässt. Das Training dazu ist relativ einfach:
Für den Aufbau des Signals kannst Du z.B. das Hörzeichen „Raus da“ nutzen, als Sichtzeichen bietet sich eine nach vorne auffordernde Handbewegung an. Wenn Du nun mit Deinem Hund einen Weg entlang spazierst, beobachte ihn genau. Irgendwann einmal wird er vielleicht einen spannenden Geruch in die Nase bekommen und den Weg verlassen um den Geruch zu untersuchen. Sobald er den Randstreifen bzw. das Feld / die Wiese neben dem Weg mit den Vorderpfoten betritt, sprich Deinen Hund mit seinem Namen an. Schaut er Dich nun an, machst Du die nach vorne auffordernde Handbewegung. Du kannst hierzu anfangs ein Futterstück in die Hand nehmen, so dass Dein Hund motiviert sein wird, der Handbewegung zu folgen. In diesem Augenblick fügst Du nun noch das Signal „Raus da“ hinzu. Sobald sich Dein Hund wieder mit allen vier Pfoten auf dem Weg befindet, kannst Du ihn mit dem Futter und einem freudigen Lob belohnen. Danach setzt Du Deinen Weg weiter fort und gibst Deinem Hund das Signal, dass er wieder frei laufen darf. Sobald er erneut den Weg verlässt, wiederholst Du die Übung.