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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Rütter Hundeschule
Düsseldorf

Die Martin Rütter Hundeschule Düsseldorf wird durch Alexander Freitag, Rohrammerdyk 142, 47839 Krefeld (Postadresse), vertreten.


1. Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, basierend auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie.
Diese beinhaltet die theoretische als auch praktische Unterweisung des
Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.


2. Die Aufnahme des Hundes und Hundehalters in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit einer Martin Rütter Hundetrainerin. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch eine Martin Rütter Hundetrainerin
festgestellt. Die Hundetrainerin ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner
Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.


3. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu
dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschließende Beratungsgespräche sowie ggf. die Bezahlung der Unterrichtsstunde.


4. Der Unterricht erfolgt als Besuch bei den Kunden zu Hause oder an zuvor
vereinbarten Treffpunkten.


4.1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann bei Alexander Freitag Martin Rütter Hundeschule Düsseldorf eingesehen werden. Preiserhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor.


4.2. Anfahrt wird zusätzlich nach Zeit ab Trainingsgelände berechnet.


4.3. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, erhält er den Stundensatz zurückerstattet, wenn er die Unterrichtsstunde 7 Tage vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder fernmündlich abgesagt hat. Wird die
Unterrichtsstunde mehr als 48 Stunden vor der Unterrichtsstunde abgesagt, so werden von der Martin Rütter Hundeschule Düsseldorf 50% des Stundensatzes an den Kunden zurückerstattet. Sollte der Stundensatz noch nicht vom Kunden bezahlt worden sein, werden ihm 50% des Stundensatzes in Rechnung gestellt. Sagt der Kunde eine Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu tragen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.


4.4. Bei den übrigen Seminaren, Kursen und Vorträgen erhält der Kunde - sofern er mindestens 2 Wochen vorher abgesagt hat – 50% des Preises erstattet bzw. bei noch offenen Beträgen 50% des Stundensatzes in Rechnung gestellt. Sagt ein Kunde nicht mindestens 2 Wochen vorher ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird das jeweilige Seminar, der Kurs bzw. der Vortrag voll berechnet.


4.5. Seminare, Kurse und Vorträge werden üblicherweise vor Beginn der jeweiligen
Veranstaltung bar oder per Überweisung an die Martin Rütter Hundeschule Düsseldorf vergütet. 5er-Gruppenblöcke müssen innerhalb von 7 Einheiten verbraucht werden, andernfalls verfallen sie.


5. Ich behalte mir vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.


6. Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend
haftpflichtversichert und geimpft ist. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz.
Auf Verlangen hat der Kunde Anmeldebescheinigung, Police der Haftpflichtversicherung und Impfpass vorzuzeigen.


6.1. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden
Erkrankungen hat.


6.2. Chronische Erkrankungen des Hundes sind der Martin Rütter Hundetrainerin bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Martin Rütter Hundetrainerin über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.


6.3. Ebenfalls ist die Martin Rütter Hundetrainerin vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.


6.4. Die Martin Rütter Hundetrainerin ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die in Ziffer 1. geforderten Nachweise auf Anforderung der Martin Rütter Hundetrainerin nicht vollumfänglich erbringt.


6.5. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der
Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen.


7. Eine Haftung der Martin Rütter Hundeschule für Sach- oder Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.


7.1. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf
Veranlassung der Martin Rütter Hundetrainerin handelt und/oder sich auf dem Schulungsgelände befindet.


7.2. Soweit der Kunde durch die Martin Rütter Hundetrainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.


8. Wir übernehmen keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die
Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den
Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.


8.1. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die gelehrten
Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der
Unterrichtsstunden Erfolg haben.


9. Seminarunterlagen, die von der Martin Rütter Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet
werden.

9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Video- oder
Fotoaufzeichnungen, die das Zentrum für Menschen mit Hund von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt, in Internetportalen hochgeladen werden dürfen.

9.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder eine
Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.

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