Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martin Rütter DOGS Böblingen/Sindelfingen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen
Martin Rütter Hundeschule Böblingen/Sindelfingen, Inhaber Michael Pfaff nachfolgend „Hundeschule“
genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend
„Kunde“ genannt.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere
Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen,
Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten
Trainingsphilosophie Martin Rütter DOGS (Dog Orientated Guiding System), die sowohl die
theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen
der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressionsund
Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um
einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der
Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule
geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren
und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten
Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die
Parteien ausdrücklich aus.
1.3. Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach
ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des
Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die
Hundeschule festgelegt.
1.4. Die Auswahl der/des jeweiligen Hundetrainerin/s (Coach bzw. Trainer mit
abgeschlossenem Grundstudium") für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch
die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein
Anspruch auf eine/n bestimmte/n Hundetrainer/In besteht für den Kunden nicht.
1.5. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 bzw. 90 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart
worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur
Minderung der Vergütung.
1.6. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer
anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die
Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen
wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
1.7. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine
neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den
Kunden achten.
2. Pflichten des Kunden
2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet
ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige
Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass,
die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder
ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des
teilnehmenden Hundes zu informieren.
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht
auszuschließen.
2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu
informieren.
2.5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem
Hund anwesend zu sein.
3. Zahlungskonditionen
3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils
angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem
entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.
3.2. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend
gemacht wird.
4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich
vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die
Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die
Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige
gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.3. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet,
dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert
werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im
Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der
Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem
Fall um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung
der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht,
wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall
bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien
nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der
Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren
Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat
die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt
entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im
gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren
Zeitpunkt nachzuholen.
6. Haftung
6.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der
Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des
Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet
ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für
jeden Grad des Verschuldens.
6.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
6.3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf
Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.
6.4. Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von
der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.
7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder
Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.
8. Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden,
sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in
keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den
Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.)
im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt
und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder
Beendigung des Vertrages erforderlich ist.
9.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten),
werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages
verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der
Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies
ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
9.3. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der
Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden
ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages
verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation,
Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung
des Vertragsverhältnisses. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für
Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der
Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
9.4. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der
steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden
gelöscht.
10. Widerrufsrecht
10.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei
Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen
Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung
von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen
spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies
bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem
spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese
Bestellungen sind bindend.
10.2. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei
Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf die separat
herunterladbare Widerrufsbelehrung.
11. Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die
Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein
Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder
auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
12. Nebenbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht
die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als
vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen
vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
