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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Rütter DOGS Böblingen/Sindelfingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen

Martin Rütter Hundeschule Böblingen/Sindelfingen, Inhaber Michael Pfaff nachfolgend „Hundeschule“

genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend

„Kunde“ genannt.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere

Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen,

Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten

Trainingsphilosophie Martin Rütter DOGS (Dog Orientated Guiding System), die sowohl die

theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen

der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressionsund

Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um

einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der

Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule

geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren

und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten

Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die

Parteien ausdrücklich aus.

1.3. Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach

ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des

Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die

Hundeschule festgelegt.

1.4. Die Auswahl der/des jeweiligen Hundetrainerin/s (Coach bzw. Trainer mit

abgeschlossenem Grundstudium") für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch

die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein

Anspruch auf eine/n bestimmte/n Hundetrainer/In besteht für den Kunden nicht.

1.5. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 bzw. 90 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart

worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur

Minderung der Vergütung.

1.6. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer

anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die

Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen

wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

1.7. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine

neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den

Kunden achten.

2. Pflichten des Kunden

2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet

ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige

Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass,

die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder

ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des

teilnehmenden Hundes zu informieren.

2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht

auszuschließen.

2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu

informieren.

2.5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem

Hund anwesend zu sein.

3. Zahlungskonditionen

3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils

angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem

entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.

3.2. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend

gemacht wird.

4. Vertragsbeendigung / Terminabsage

4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich

vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die

Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die

Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige

gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

4.3. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet,

dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert

werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im

Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der

Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem

Fall um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung

der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht,

wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall

bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien

nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der

Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren

Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat

die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt

entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im

gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren

Zeitpunkt nachzuholen.

6. Haftung

6.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der

Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der

Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des

Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet

ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für

jeden Grad des Verschuldens.

6.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen

der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

6.3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf

Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.

6.4. Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von

der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.

7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder

Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.

8. Unterlagen

Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden,

sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in

keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

9. Datenschutz

9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den

Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift,

Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.)

im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt

und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder

Beendigung des Vertrages erforderlich ist.

9.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche

Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten),

werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages

verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der

Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies

ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

9.3. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der

Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden

ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages

verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation,

Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung

des Vertragsverhältnisses. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für

Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der

Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

9.4. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der

steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden

gelöscht.

10. Widerrufsrecht

10.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei

Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen

Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung

von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im

Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen

spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies

bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem

spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese

Bestellungen sind bindend.

10.2. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei

Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf die separat

herunterladbare Widerrufsbelehrung.

11. Vorrang der Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die

Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein

Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder

auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

12. Nebenbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht

die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen

Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der

unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als

vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen

vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

 

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