AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter Cuxhaven / Bremerhaven, Inhaberin Andrea Wirth-Horn, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „teilnehmende Person“ genannt.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie von Martin Rütter die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
1.3. Die Aufnahme des Hundes eines Mensch-Hund- Team´s in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.
1.4. Die Auswahl der zu unterrichteten Person für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Hundetrainer/In besteht für den Kunden nicht.
1.5. Eine Unterrichtsstunde dauert 50 bzw.60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen der teilnehmende Person gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.6. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für die teilnehmende Person achten.
1.7. Gruppenstunden finden entweder als „offene“ oder auch „geschlossene“ Kurse statt. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 6 Mensch-Hund-Teams. „Offene“ Kurse finden wöchentlich, fortlaufend statt und werden im Kartensystem abgerechnet. „Geschlossene“ Kurse werden mit festgelegten Terminen und Trainingseinheiten auf der Homepage zur Buchung ausgeschrieben. Die Buchung des Kurses berechtigt zum Besuch aller angegebenen Termine des jeweiligen Kurses. Ein Kurs findet dann statt, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Die näheren Einzelheiten regelt das Anmeldeformular.
1.8. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
2. Pflichten der teilnehmende Person
2.1. Die teilnehmende Person sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
2.2. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.
2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.
2.5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.
3. Zahlungskonditionen
3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.
3.2. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung oder Barzahlung vor Ort geltend gemacht wird.
3.3. Die Vergütung ist bis spätestens zum Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten.
4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.3.Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzeltermine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, erhält er den Stundensatz zurückerstattet, wenn er die Unterrichtsstunde mindestens 7 Tage vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder fernmündlich abgesagt hat. Eine Abmeldung über unser Buchungsystem ersetzt keine schriftliche oder fernmündliche Absage! Wird die Unterrichtsstunde mehr als 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt, so werden dem Kunden 50 % des Stundensatzes zurückerstattet. Sollte der Stundensatz noch nicht vom Kunden bezahlt worden sein, werden ihm 50 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt. Sagt der Kunde eine Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu tragen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
4.4. Sagt der Kunde bei Praxisseminaren, Trainingsstunden, geschlossenen Kursen, Themenvorträgen und übrigen Veranstaltungen mit fest ausgeschriebenen Veranstaltungsterminen nicht mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird ihm die Veranstaltungsgebühr voll berechnet. Verpasste oder abgesagte Stunden können nicht nachgeholt werden, da es sich bei diesen Angeboten um geschlossene Kurse handelt.
4.5. Bei dem Spezialangeboten „Urlaub mit Hund“ bzw. „watt-land-fluss"ist eine Stornierung telefonisch oder per Mail mindestens 6 Wochen vor Beginn des Angebots kostenfrei möglich. Sofern der Kunde mindestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Veranstaltungsreihe abgesagt hat, erhält er 50 % des Preises erstattet, bzw. bei noch offenen Beträgen werden 50 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt. Sagt ein Kunde nicht mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung/Veranstaltungsreihe ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird die jeweilige Veranstaltung/Veranstaltungsreihe voll berechnet.
4.6. Bei geschlossenen Kursen mit fest ausgeschriebenen Terminen berechtigt die Buchung des Kurses zum Besuch aller angegebenen Termine des jeweiligen Kurses. Nicht in Anspruch genommene Termine können nicht nachgeholt oder erstattet werden.
4.7. Die Hundeschule behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt. Grundsätzlich behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-€ vor.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder die teilnehmende Person ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
6. Haftung
6.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.
6.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
6.3. Die teilnehmende Person übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.
6.4. Soweit die teilnehmende Person durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung der teilnehmende Person bestehen.
7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.
8. Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebenden in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
9. Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10.Widerrufsrecht
10.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.
10.2. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf die separat herunterladbare <u>Widerrufsbelehrung.</u>
11. Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der teilnehmende Person oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen der teilnehmende Person oder dritten Personen enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
12.Nebenbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
Cuxhaven, den 21.06.2024