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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Rütter Hundeschule Darmstadt / Gross-Gerau

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter Hundeschule Darmstadt / Gross-Gerau, Martyna Frey, nachfolgend „Hundeschule“ genannt, und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde an, darunter Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen und Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen von Hunden beinhaltet. Es werden Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und weiteren Themen vermittelt. 

1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.

1.3. Die Aufnahme eines Hundes in eine Gruppenstunde erfolgt nach vorheriger Zustimmung der Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen werden ausschließlich von der Hundeschule festgelegt. 

1.4. Die Auswahl der/des jeweiligen Hundetrainerin/s für die Dienstleistung erfolgt durch die Hundeschule und kann von Termin zu Termin variieren. Ein Anspruch des Kunden auf eine/n bestimmte/n Trainer/in besteht nicht. 

1.5. Eine Unterrichtsstunde dauert 50, 80 oder 110 Minuten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. 

1.6. Der Unterricht findet grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder an einer durch die Hundeschule bestimmten Örtlichkeit statt. Änderungen werden unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Kunden vorgenommen. 

1.7. Die Hundeschule ist berechtigt, Hunde, die nicht mit anderen Hunden verträglich sind, in eine andere Gruppe umzusetzen. Auch hier wird auf die Zumutbarkeit für den Kunden geachtet. 

2. Pflichten des Kunden

2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund behördlich gemeldet ist, über einen vollen Impfschutz verfügt und eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen. 

2.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Hundeschule vor Beginn der Ausbildung über Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Aggressivität oder Ängstlichkeit) sowie die Läufigkeit einer Hündin zu informieren. 

2.3. Hunde mit ansteckenden Krankheiten können vom Unterricht ausgeschlossen werden. 

2.4. Der Kunde ist verpflichtet, während der Unterrichtsstunden aktiv mitzuwirken und bei seinem Hund anwesend zu sein. 

3. Zahlungskonditionen

3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.

3.2. Die Hundeschule ist berechtigt, die Vergütung als Vorauszahlung zu verlangen. 

4. Vertragsbeendigung / Terminabsage

4.1. Eine ordentliche Kündigung während eines auf bestimmte Dauer geschlossenen Vertrages ist ausgeschlossen, sofern beide Parteien vertragsgemäß handeln. Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt. 

4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

4.3. Absagen von Einzel-Terminen sind bis spätestens 72 Stunden vor Beginn kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen bleibt der Kunde gemäß §§ 611, 615 BGB verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, sofern die Hundeschule die Leistung nicht anderweitig vergeben kann. Die Vergütung mindert sich jedoch anteilig um ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus anderweitiger Nutzung. 

4.4. Sofern im jeweiligen Angebot abweichende Stornierungsfristen ausdrücklich vereinbart wurden, gelten diese vorrangig.

4.5. Die Zahlungspflicht entfällt, wenn die Hundeschule den Termin aus den von ihr zu vertretenden Gründen absagt. 

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

6. Haftung

6.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.

6.2. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sein Hund verursacht. 

6.3. Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.

7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

Ohne ausdrückliche Zustimmung der Hundeschule sind Ton-, Bild- und/oder Videoaufnahmen untersagt. 

8. Unterlagen

Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. 

10. Widerrufsrecht

10.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), wenn der Vertrag für einen bestimmten Termin geschlossen wurde. 

10.2. Für andere Verträge gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Eine Widerrufsbelehrung ist separat einsehbar. 

11. Nebenbestimmungen und salvatorische Klausel

11.1. Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen. Soweit eine Regelungslücke vorliegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11.3. Es gilt deutsches Recht. 

Eschborn, November 2024

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