Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martin Rütter Hundeschule Gladbeck/Bottrop
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter Hundeschule Gladbeck/ Bottrop, Bettina Normann, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der Trainingsphilosophie von Martin Rütter, die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
1.3. Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.
1.4. Die Auswahl der/des jeweiligen Hundetrainerin/s für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Hundetrainer/In besteht für den Kunden nicht.
1.5. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 bzw. 90 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.6. Der Unterricht finden an mit dem Kunden vereinbarten Örtlichkeiten statt. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
1.7. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine andere Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
2. Pflichten des Kunden
2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.
2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.
2.5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.
3. Zahlungskonditionen
3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.
3.2. Die Vergütung wird als Vorauszahlung geltend gemacht
4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.3. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzeltermine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, erhält er den Stundensatz zurückerstattet, wenn er die Unterrichtsstunde mindestens 7 Tage vor Unterrichtsbeginn schriftlich abgesagt hat. Eine Abmeldung über unser Buchungsystem ersetzt keine schriftliche Absage! Wird die Unterrichtsstunde mehr als 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt, so werden dem Kunden 50 % des Stundensatzes zurückerstattet. Sollte der Stundensatz noch nicht vom Kunden bezahlt worden sein, werden ihm 50 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt. Sagt der Kunde eine Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu tragen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
4.4 Sagt der Kunde einen Blockkurs, Event, Seminar nicht mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird ihm die Veranstaltungsgebühr voll berechnet. Verpasste oder abgesagte Stunden können nicht nachgeholt werden, da es sich bei diesen Angeboten um geschlossene Kurse handelt.
4.5 5-er Gruppenkarten der fortlaufenden Gruppenstunden (Junghundegruppen, Mantrailing, Apportiertraining, Alltagstraining, Gruppentraining etc.) werden ohne vorherige Absage vor Ablauf des letzten Termins des Kunden automatisch verlängert. Der Kunde verpflichtet sich, bei der jeweils letzten Gruppenstunde der jeweiligen Karte bei Beendigungsabsicht den jeweiligen Trainer, sowie das Büro unter 0163 0812349 fernmündlich oder schriftlich an gladbeck@martinruetter.com darüber zu informieren.
Die Gruppenkarten haben eine Laufzeit von 7 Wochen. Innerhalb dieser 7 Wochen kann der Kunde 5 mal am Gruppentraining teilnehmen. Nach Ablauf der 7 Wochen verfällt die Gültigkeit der 5er Karte, gleich aus welchen Gründen der Kunde an der Teilnahme des Unterrichts verhindert war.
Sagt der Kunde eine Gruppenstunde nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn ab, gleich aus welchem Grund, so wird die Stunde vollständig in Rechnung gestellt.
4.6 Die 5er-Gruppenkarten der Welpengruppen haben eine Gültigkeit von 7 Wochen. Nach den 7 Wochen verfällt die Gültigkeit der Karte.
4.7 Wird die Buchung der ersten Gruppenkarte (Welpen, Junghunde, Mantrailing, Hoopers Agility etc.), nicht mindestens 2 Wochen vor dem ersten Gruppentermin schriftlich abgesagt, wird die Gebühr für die gesamte Laufzeit voll berechnet, gleich aus welchen Gründen der Kunde an der Wahrnehmung verhindert ist. Eine Abmeldung über unser Buchungsystem ersetzt keine schriftliche oder fernmündliche Absage!
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, extreme Wetterlagen, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Bei Erkrankung des Hundehalters oder des Hundes muss der Hundeschule ein ärztliches Attest vorgelegt werden, um den Anspruch auf Nachholung eines Termins geltend zu machen. Alternativ kann eine andere Person mit dem Hund zum Training geschickt werden.
6. Haftung
6.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.
6.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
6.3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.
6.4. Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen
7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.
8. Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
9. Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer DATENSCHUTZERKLÄRUNG.
10. Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
11. Nebenbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.