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Impfungen für Hunde

Von der Bundestierärztekammer empfohlenes Impfschema

Impfungen sind wichtig. Sie können Krankheiten verhindern und im besten Fall sogar Leben retten, auch beim Hund. Die Bundestierärztekammer empfiehlt daher für Hunde folgendes Impfschema:

Grundimmunisierung

Im Alter von:

8 Wochen: Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose

12 Wochen: Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut

16 Wochen: Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut

15 Monaten: Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut

Wiederholungsimpfungen

Für die Impfung gegen Leptospirose wird eine jährliche Wiederholung empfohlen.

Für die Impfung gegen Staupe, Parvovirose und Hepatitis wird eine Wiederholung alle drei Jahre empfohlen.

Für die Impfung gegen Tollwut wird eine Wiederholung alle drei Jahre empfohlen, jedoch ist hier der auf dem Beipackzettel des Impfstoffes angegebene Gültigkeitszeitraum entscheidend!

Die gesamten Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.bundestieraerztekammer.de/downloads/btk/leitlinien/Impfleitlinie_Kleintiere_2013.pdf

Titerschnelltest

Eine Impfung stellt immer auch eine Belastung für den Körper dar. Wer seinem Hund die Wiederholungsimpfung gegen Staupe, Parvovirose und Hepatitis ersparen möchte, kann den neuerdings auch hier in Deutschland erhältlichen Titerschnelltest (ImmunoComb VacciCheck Canine) beim Tierarzt durchführen lassen. Der Test gibt an, ob der Hund einen Titer für die drei Krankheiten hat und damit ausreichend geschützt ist. Die Impfung gegen Staupe, Parvovirose und Hepatitis wird mit inaktivierten Lebendimpfstoffen durchgeführt. Solche Impfstoffe gewähren – auch beim Menschen – meistens lebenslange Immunität. Eine Wiederholungsimpfung macht in diesem Fall keinen Sinn, da ein vorhandener Schutz nicht erhört werden kann.

Heimtierausweis

Sämtliche Impfungen des Hundes können in den Heimtierausweis eingetragen werden, welcher für die Reise mit Hund in andere Länder verpflichtend ist. Seit Anfang diesen Jahres gibt es einen neuen Heimtierausweis. In diesem werden Angaben zum Hund, zum Besitzer sowie zum ausstellenden Tierarzt gemacht. Die Angaben zum Hund sowie jede erfolgte Impfung muss vom Tierarzt mit einer selbstklebenden Laminierung versehen werden.

Wichtig: Alte Heimtierausweise, die vor 2015 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit, solange der Hund lebt.