Meine Qualifikationen
Praxisbetrieb
Voraussetzung für die Betreuung von Studierenden im Pflichtpraktikum in der eigenen Martin Rütter Hundeschule ist die Zertifizierung „Praxisbetrieb“. Für die Zertifizierung ist eine abgelegte und bestandene Prüfung sowie eine mindestens einjährige Betriebstätigkeit nötig.
Prüferin Hundeführerschein
Die Zertifizierung „Hundeführerschein Prüfer:in“ qualifiziert Martin Rütter Hundetrainer:innen zur Abnahme der theoretischen und praktischen Hundeführerscheinprüfung. Voraussetzung ist eine abgelegte und bestandene Prüfung sowie eine mindestens einjährige Berufstätigkeit.