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Ab 2025: Neues Rottweiler-Gesetz im Kanton Zürich

Hundehalter:innen von Rottweilern sind im Kanton Zürich einem neuen Gesetz unterstellt.

Neu wird ein Wesenstest für die Haltung von Rotteilern verlangt, die bereits im Kanton wohnhaft sind. Zudem ist die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich verboten.

Rottweiler, die in den Kanton eingeführt werden oder zu besuch sind, müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

 

Möchtest du wissen, wie du deinen Hund auf den Wesenstest vorbereiten kannst?
Dann buche bei uns ein Einzeltraining und wir schauen uns gemeinsam die Verhaltensweisen deines Hundes an:

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Oder soll dein Hund lernen, entspannt einen Maulkorb zu tragen?
Dann buche unser Maulkorb Training:

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Wir freuen uns, euch im Hundetraining zur Seite zu stehen,

Herzlichst 

Martina & Dein Hundeschule Team