Hundetrainer-Tätigkeit ab 01.08.2014 erlaubnispflichtig
Ab dem 01.08.2014 benötigen gemäß neuem Tierschutzgesetz alle Hundetrainer, Hundeausbilder, Hunde-Verhaltenstherapeuten und Hundepsychologen in Deutschland gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. f TierSchG eine Genehmigung ihrer Arbeit durch das für sie zuständige Veterinäramt. Dazu müssen sie ihre Sachkunde, z.B. durch einen anerkannten Qualifikationslehrgang, nachweisen.
Ziel der Regelung im Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 13.07.2013 ist es, im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen.
Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG bescheinigt das Vorhandensein von ausreichenden, fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für eine Tätigkeit als selbständige Hundetrainerin sowie die erforderliche Zuverlässigkeit.
Ich habe meine staatliche Genehmigung am 25.07.2014 vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming in Luckenwalde erhalten.