Erlaubnis nach §11 des deutschen Tierschutzgesetzes
Auch ich wurde am Landratsamt Traunstein durch eine theoretische und praktische Prüfung plus ein mündliches Fachgespräch durch das Veterinäramt geprüft.
Ich habe mit Bravour bestanden und besitze somit seit 13. Juli 2015 ganz offiziell die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen "Ausbilden von Hunden für Dritte oder Anleitung der Ausbildung der Hunde".
Nähere Informationen zum §11 Gesetz finden Sie HIER!