Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martin Rütter Rosenheim/Traunstein
Die Hundeschulen für Menschen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter Rosenheim/Traunstein, Inh. Claudia Steiner, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie Martin Rütter DOGS (Dog Orientated Guiding System), die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch Martin Rütter DOGS Rosenheim/Traunstein gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht uns deinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
3. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule nach einem Erstgespräch und Abstimmung des Trainers festgelegt.
4. Die Auswahl der/des jeweiligen Hundetrainerin/s für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Hundetrainer/In besteht für den Kunden nicht.
5. Eine Unterrichtsstunde dauert regulär 60 bzw. 90 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
6. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
7. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
§ 2 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die in Ziffer 1. geforderten Nachweise auf Anforderung der Hundeschule nicht vollumfänglich erbringt.
4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.
5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.
§ 3 Zahlungskonditionen
1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen Preise. Die aktuelle Preisliste kann bei Martin Rütter Rosenheim/Traunstein auf der Webseite eingesehen werden. Preiserhöhungen durch Inflation behält sich die Hundeschule ausdrücklich vor.
2. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird. Seminare, Kurse, und Vorträge werden üblicherweise vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bar oder per Überweisung an Martin Rütter Rosenheim/Traunstein vergütet. Die Bankverbindung lautet: Martin Rütter Rosenheim/Traunstein, Claudia Steiner, Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG, IBAN: DE55 7116 0000 0007 0690 06, BIC: GENODEF1VRR.
3. Fahrtkosten werden außerhalb von 83132 Pittenhart mit 0,80 Euro pro gefahrene km zusätzlich berechnet (jeweils Hin- und Rückweg). Fahrtkosten anderer Trainer erfolgen ebenso nach deren Wohnort. (zb. Rosenheim) siehe Homepage. Termine außerhalb des Trainingsgeländes die keine Hausbesuche sind, werden mit einer Anfahrtspauschale von 5,- Euro berechnet.
4. Das Honorar für ein Erstgespräch ist per Vorkasse bis zum angegebenen Termin zu entrichten- andernfalls findet der Termin nicht statt. Einzeltraining ist per Vorkasse oder zum Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde in bar zu entrichten.
5. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen werden keine weiteren Termine mit dem sich im Zahlungsverzug befindenden Kunden vereinbart bis die betreffende Rechnung beglichen wurde.
§ 4 Vertragsbeendigung / Terminabsage
1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
2 .Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
3. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten Bestellsystem. Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzeltermine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden (2 Tage) vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, gleich aus welchem Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. WhatsApp oder Facebook Nachrichten gelten nicht als Absagen! Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann. Dies gilt auch bei allen anderen Dienstleistungen zb. Seminaren.
4. Bei der Teilnahme an einem Workshop, Themenabend, festen Kursen oder bei gebuchten Rabattkarten für Einzeltraining ist es nicht möglich, verpasste oder abgesagte Stunden nachzuholen oder erstattet zu bekommen, da es sich bei diesen Trainingsangeboten um geschlossene Angebote handelt. Rabattkarten sind weder im Einzeltraining noch im Gruppentraining übertragbar oder umtauschbar. Restguthaben werden nur in Zustimmung der Hundeschule aus Kulanz auf andere Angebote der Hundeschule verrechnet.
5. Offene Gruppenstunden/Gruppenkarten:
Generell gilt wie in Punkt 3. eine Absagefrist von 48 Stunden (2Tage). Generell bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist wenn er nicht innerhalb der 48 Stunden abgesagt.
5er Gruppenblöcke haben eine Gültigkeit von 6 Kalenderwochen, 10er Gruppenblöcke eine Gültigkeit von 12 Kalenderwochen. Die Gruppenkarte verfällt als Ganzes nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeit unabhängig davon ob alle Einheiten genutzt wurden. Bei Gruppenblöcken die ausschließlich alle 14 Tage stattfinden gilt das Doppelte der Zeit; 5er Karten 11 Wochen und 10er Karten 22 Wochen. 5er und 10er Blöcke müssen zum vollen Betrag im Voraus bezahlt werden. Die jeweilige KW des Kaufs und der End-KW (Ende der Gültigkeit) der Gruppenkarte wird auf der Karte des Kunden vermerkt sowie in den internen Unterlagen der Hundeschule Martin Rütter Rosenheim/Traunstein. Die Karte ist nicht übertragbar, Rückgabe und Umtausch sind nicht möglich. Restguthaben auf Wertkarten werden weder verrechnet noch zurückerstattet. Die Gruppenkarten sind immer in jeder Gruppenstunde mitzubringen.
6. Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt bzw. die jeweiligen Gruppenblöcke laufen pro abgesagte Stunde jeweils eine KW länger.
7. Bei Abbruch von laufenden, im Vorhinein bezahlten Veranstaltungen wie zb. Gruppenstunden, Einzeltraining usw. besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.
§ 5 Mitgliedschaften
1. Die Teilnahmegebühr wird durch Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) gezahlt. Das entsprechende Formular ist rechtzeitig auszufüllen und bei der Hundeschule schriftlich einzureichen. Der Betrag wird von der Hundeschule monatlich abgebucht.
2. Die Monats-Abo`s umfassen – je nach Angebot der Hundeschule – die Berechtigung zur regelmäßigen Teilnahme am Training mit den angegebenen Konditionen. Diese sind hier aufgelistet.
3. Die Mitgliedschaft beinhaltet 1 Person mit 2 Hunden. Ab dem 3ten Hund ist ein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag fällig. Dieser beträgt 50% des jeweiligen gebuchten Mitgliedstarifs.
4.Für die Angebote der Mitglieder ist allerdings auch immer eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen nötig. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hundeschule vor Angebote auch für Mitglieder abzusagen.
5. Das Monats-Abo Basic umfasst eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und ist danach unbefristet mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende zu kündigen. Das Monats-Abo Premium umfasst eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und ist danach unbefristet mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende zu kündigen.
6. Kündigungen: Die Kündigung muss in Textform per E-Mail erfolgen. Wir schicken eine Bestätigung zurück.
7. Nach einer Kündigung einer Mitgliedschaft ist es demjenigen Mitglied erst nach einer Sperrfrist von 4 Monaten wieder erlaubt in eine neue Mitgliedschaft zu gehen.
§ 6 Höhere Gewalt
1. Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall zb. wegen Verspätung von Verkehrsmitteln und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
§ 7 Haftung
1. Eine Haftung der Hundeschule Martin Rütter Rosenheim/Traunstein für Körper- und/oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet. Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.
§ 8 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Fotos und/oder Videoaufzeichnungen die die Hundeschule während des Trainings von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen oder Social Media Plattformen als Werbemittel gezeigt werden dürfen. Jegliche Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen des Kunden von Veranstaltungen und/oder Leistungen jeglicher Art der Hundeschule sind nicht gestattet.
§ 9 Unterlagen
1. Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden. Dies gilt auch für alle Unterlagen der TGT Ausbildung.
§ 10 Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§11 Widerrufsrecht
1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.
2. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf die separat herunterladbare Widerrufsbelehrung.
§ 12 Vorrang der Geschäftsbedingungen
1. Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 13 Nebenbestimmungen
1. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
2. Der Kunde bestätigt die vorliegenden AGB`s gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.