Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Martin Rütter Hundeschule Walldorf/Bruchsal wird durch Katrin Bechtel, Friedhofstr. 53, 68789 St. Leon-Rot vertreten.
Büro-Adresse: Heidelberger Str. 30, 69168 Wiesloch
I.
Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, basierend auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie. Diese beinhaltet die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu So- zialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
Die Aufnahme des Hundes und Hundehalters in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Martin Rütter Trainer (nachfolgen Trainer genannt). Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch den Trainer festgestellt. Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschließende Beratungsgespräche sowie ggf. die Bezahlung der Unterrichtsstunde.
Der Unterricht erfolgt als Besuch bei den Kunden zu Hause oder an zuvor vereinbarten Treffpunkten.
II.
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann bei Katrin Bechtel vom Zentrum für Menschen mit Hund Walldorf/Bruchsal eingesehen werden. Preiserhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Das Honorar ist bei Rechnungsstellung bis zur dort angegebenen Frist zu entrichten. Liegt diese Frist zeitlich nach dem vereinbarten Termin jedoch bis spätestens zum Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde.
Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, erhält er den Stundensatz zurückerstattet, wenn er die Unterrichtsstunde 7 Tage vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder fernmündlich abgesagt hat. Wird die Unterrichtsstunde mehr als 48 Stunden vor der Unterrichtsstunde abgesagt, so werden vom Zentrum für Menschen mit Hund 50 % des Stundensatzes an den Kunden zurückerstattet. Sollte der Stundensatz noch nicht vom Kunden bezahlt worden sein, werden ihm 50 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt. Sagt der Kunde eine Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu tragen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
Bei den übrigen Seminaren, Kursen und Vorträgen erhält der Kunde - sofern er mindestens 2 Wochen vorher abgesagt hat – 50 % des Preises erstattet bzw. bei noch offenen Beträgen 50 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt. Sagt ein Kunde nicht mindestens 2 Wochen vorher ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird das jeweilige Seminar, der Kurs bzw. der Vortrag voll berechnet.
In den Fällen der Ziffer 3 und 4 dieses Abschnitts bleibt es dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Ich behalte mir vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.
III.
1. Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend haftpflichtversichert und geimpft ist. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz. Auf Verlangen hat der Kunde Anmeldebescheinigung, Police der Haftpflichtversicherung und Impfpass vorzuzeigen.
Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
Chronische Erkrankungen des Hundes sind dem Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
Ebenfalls ist der Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
Der Trainer ist berechtigt, den Hund bei Läufigkeit oder ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die in Ziffer 1. geforderten Nachweise auf Anforderung des Trainers nicht vollumfänglich erbringt.
Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen.
IV.
Eine Haftung des oder der Trainer/s für Sach- oder Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainer handelt und/oder sich auf dem Schulungsgelände befindet.
Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
V.
1. Wir übernehmen keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
2. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die gelehrten Aus-bildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.
VI.
Seminarunterlagen, die vom Trainer ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
VII.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Video- oder Fotoaufzeichnungen, die das Zentrum für Menschen mit Hund von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.
VIII.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.
Stand Dezember 2024