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Kanton Thurgau:
Das Thurgauer Hundegesetz schreibt seit dem 1. April 2024 vor, dass Hundehalter innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ihres Hundes einen anerkannten Kurs zur praktischen Hundeerziehung besuchen müssen. Der Kurs muss mindestens 10 Lektionen umfassen und Themen wie Leinenführigkeit, allgemeinen Gehorsam sowie das Verhalten in der Umwelt beinhalten. Bei der Anschaffung eines jungen Hundes soll ein Welpenkurs besucht werden. 

Kanton St. Gallen:
Das Hundewesen wird im Kanton St. Gallen durch die Gemeinden geregelt. Informiere dich bitte bei deiner Gemeinde, wie viele Stunden du bei uns absolvieren musst.  

Kanton Zürich:
Wir haben die Bewilligung Hundehalter, die im Kanton Zürich leben, auszubilden.

Ab Juni 2025 wird voraussichtlich das neue Hundehaltergesetz in Kraft treten.

Der Besuch folgender Angebote erfüllt diese Kriterien:

  • Einzeltraining
  • Welpen- und Junghundpaket
  • Junghund Fortgeschritten
  • Gruppen- und Alltagstraining
  • Erziehungskurse (wie Leinenführigkeit, Impulskontrolle, Rückruf, Social Walk)