Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martin Rütter Hundeschule Winterthur/Kloten, vertreten durch Anja Papenberg
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter Hundeschule Winterthur/Kloten, Inh. Anja Papenberg, nachfolgend «Hundeschule» genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschliessen, nachfolgend «Kunde» genannt.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde an, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie Martin Rütter DOGS (Dog Orientated Guiding System), die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
1.2. Die Aufnahme des Hundes nebst Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschliesslich durch die Hundeschule festgelegt.
1.3. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 bzw. 90 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.4. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule, beim Hundehalter vor Ort oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten. 1.5. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
2. Pflichten des Kunden
2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäss behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschliessen.
2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.
2.5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund zu sein.
2.6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses nachzuholen (sofern ein entsprechendes Angebot besteht).
2.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Regeln, die für das Trainingsgelände gelten, zu jeder Zeit einzuhalten.
3. Zahlungskonditionen
3.1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann jederzeit online auf Martin Rütter Hundeschule Winterthur/Kloten eingesehen werden. Preiserhöhungen behält sich Martin Rütter Hundeschule Winterthur/Kloten ausdrücklich vor.
3.2. Fahrtkosten bei Einzelterminen werden mit CHF 1.50/km zusätzlich berechnet. Ab einer Anfahrt von mehr als 30km betragen die Fahrtkosten CHF 2,- /km. Fahrtkosten sind in den Angeboten immer extra aufgeführt. Sie werden ab der Wohnadresse des jeweiligen Coaches berechnet.
3.3. Die Zahlungspflicht des Kunden entsteht mit Eingang der Anmeldebestätigung durch die Hundeschule (Vertragsbeginn). Der Anmeldebestätigung (edoobox) liegt eine Rechnung bei.
Für die Bezahlung der Rechnung gilt eine Frist von maximal 14 (Bank-)Arbeitstagen ab Rechnungsstellung. Die Bezahlung soll jedenfalls vor Beginn des betr. Kurses erfolgen. Es liegt im Ermessen der Hundeschule zu entscheiden, welche Zahlungsarten angeboten und zugelassen sind.
4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäss, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemässer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.3. Gruppenstunden: Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, so verfällt der Anspruch auf die Stunde und der Kunde trägt den vollen Stundensatz, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist (dies gilt auch für Krankheit). Ausnahmen bilden (Ferien)Abwesenheiten, die bei der Buchung bereits feststehen. Diese Stunden können am Ende nachgeholt werden.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, werden keine weiteren Termine mit dem sich im Zahlungsverzug befindenden Kunden vereinbart, bis die betreffende Rechnung beglichen wurde. Eine Stornierung mit Geldrückerstattung nach erfolgter Buchung ist nicht möglich. Bei Stornierung eines ganzen Kurses steht es dem Kunden frei, diesen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder sich über die Höhe des Betrages einen Gutschein ausstellen zu lassen. Dies gilt nur für ganze Kurse und nicht für einzelne Lektionen. Das Vor- oder Nachholen verpasster einzelner Lektionen ist ebenfalls nicht möglich.
4.4. Bei den übrigen Seminaren, Einzelterminen und Vorträgen erhält der Kunde - sofern er mindestens vier Arbeitstage vorher abgesagt hat – 100 % des bezahlten Kursgeldes abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50,- zurückerstattet. Hält der Kunde diese Frist nicht ein, wird das jeweilige Seminar, der Termin bzw. der Vortrag voll berechnet. Auch hier gilt nur die schriftliche Absage (per E-Mail an kloten@martinruetter.com). In der Regel erhält der Kunde im Rahmen dieser Rückerstattungsregelung eine Gutschrift in Form eines Gutschein-Codes, den er bei einer nächsten Buchung einsetzen kann.
4.5. Seminare, Einzeltermine und Vorträge werden üblicherweise vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung per Rechnung an Martin Rütter Hundeschule Winterthur/Kloten vergütet.
4.6. Die Hundeschule behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.
4.7. Bei Abbruch von laufenden, im Vorhinein bezahlten Veranstaltungen wie z.B. Gruppenstunden, Kursen besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschliesslich behördlicher Massnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höherenGewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
6. Haftung
6.1. Eine Haftung von Martin Rütter Hundeschule Winterthur/Kloten und/oder des Coaches für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
6.2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Coaches handelt.
6.3. Soweit der Kunde durch den Coach aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür und die Haftung des Kunden bleibt bestehen. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Strassen ausdrücklich aufmerksam gemacht.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Der Coach übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
7.2 Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch Martin Rütter Hundeschule Winterthur/Kloten gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch ausserhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.
8. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
8.1 Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet. 8.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Videoaufzeichnungen, Bildaufzeichnungen und Tonbildaufnahmen, die Martin Rütter Hundeschule Winterthur/Kloten von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.
9. Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
10. Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
12. Nebenbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.
Kyburg, 30. Juni 2024