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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Martin Rütter Hundeschule Zürich Oberland

Stand: Juni 2024

1. Allgemeines (Einleitung, Anwendungsbereich und Philosophie)

a) Anwendungsbereich

Die «Martin Rütter Hundeschule Zürich Oberland» ist eine lizenzierte Marke. Zur Nutzung berechtigt und lizenziert sind einzig Maximiliane Lotz und Miro Lotz, die Gesellschafter der «Maxi und Miro Lotz Hundetraining GmbH». Die «Maxi und Miro Lotz Hundetraining GmbH» (fortan «Hundeschule») bzw. deren einzige Gesellschafter (Maximiliane und Miro Lotz) vertreten die Marke «Martin Rütter Hundeschule Zürich Oberland» nach Aussen und steht vollumfänglich hinter der Philosophie und den Trainingsmethoden, welche die Markennutzung mit sich bringen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan «AGB») finden auf alle von der Hundeschule angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Gleichermassen gelten die vorliegenden AGB für sämtliche Auftrags- und Vertragsbeziehungen zwischen der Hundeschule und ihren Nutzern (fortan «Kunden»).

Kunden, die Beratungsdienstleistungen in der Hundeschule beanspruchen oder anderweitig eine vertragliche Beziehung mit der Hundeschule eingehen, stehen in einem Vertragsverhältnis mit der «Maxi und Miro Lotz Hundetraining GmbH» und nicht mit der Marke «Martin Rütter Hundeschule Zürich Oberland».  

Mit der Buchung eines Angebots der Hundeschule erklären sich die Kunden mit den nachfolgenden AGB ausdrücklich einverstanden. Die nachfolgenden AGB werden dadurch unverändert und vollumfänglich zum Vertragsbestandteil. 

b) Philosophie

Sämtliche Angebote der Hundeschule basieren auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie. Die Trainingsphilosophie und damit auch die Angebote der Hundeschule basieren auf theoretischen, wie auch auf praktischen Anleitungen, Anweisungen und Einarbeitungen der Kunden in die Verhaltens- und Umgangsweisen von und mit Hunden.

Die Hundeschule vermittelt folgend und basierend auf der Trainingsphilosophie von Martin Rütter Kenntnisse zur Hundehaltung im Allgemeinen, zur Körpersprache und zur Kommunikation und zu den Sozialstrukturen von Hunden, zu Aggressions- und Rudelverhalten von Hunden, zur Ernährung von Hunden, zur Erziehung von Hunden usw.

2. Gegenstand (Angebote, Aufnahmevoraussetzung, Vertragsbeginn, Örtlichkeiten)

a) Angebote

Die Hundeschule bietet Dienstleistungen in der Form von Kursen, Beratung und weiteren Anlässen an. Die Hundeschule übernimmt nicht die Ausbildung, das Training oder die Zusammenarbeit des Kunden mit dessen Hund. Im Rahmen der Kurse und der Beratung vermittelt die Hundeschule dem Kunden die im Kursbeschrieb umschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Dienstleistungen der Hundeschule können in Form von Einzelstunden, Gruppenstunden, Themenabenden, Seminaren, Kursen, Online-Angeboten, Telefonterminen oder ähnlichem angeboten werden.

Sämtliche Angebote der Hundeschule basieren auf der unter Ziff. 1 lit. b) genannten Philosophie von Martin Rütter.

Die von der Hundeschule angebotenen Dienstleistungen gelten lediglich als Einladung zur Offertstellung (invitatio ad offerendum). Mit der Bestätigung der Buchung unterbreitet der Kunde sein verbindliches Angebot zum Bezug der angebotenen Dienstleistung.

b) Aufnahmevoraussetzungen und Vertragsbeginn

Über die Aufnahme eines Kunden in eine von der Hundeschule angebotenen Dienstleistung (insbesondere Gruppenstunden) entscheidet die Hundeschule in eigenem Ermessen abschliessend. Sie beurteilt dabei jeden Fall einzeln und legt die Aufnahmevoraussetzungen fest.  

Die Aufnahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung durch die Hundeschule (Anmeldebestätigung).

Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldebestätigung von der Hundeschule (Eingang per E-Mail oder per SMS).

c) Örtlichkeiten / Ort der Durchführung

Die Beratungsdienstleistungen (Einzelstunden, Gruppenstunden, Themenabenden, Seminare, Kurse, Online-Angebote, Telefontermine oder ähnliches) können auf dem Trainingsgelände der Hundeschule, beim Kunden vor Ort, per Telefon, online oder an anderen Örtlichkeiten stattfinden, welche von der Hundeschule vorgängig bekannt gegeben werden.

3. Zuweisung in neue/andere Gruppe, Ausschluss aus Einzel- oder Gruppenstunden

a) Zuweisung in eine neue / andere Gruppe

Die Hundeschule ist berechtigt, in begründeten Fällen den Kunden und seinen Hund in eine andere Gruppe zuzuweisen.

Dies gilt insbesondere

  • bei Unterforderung oder Überforderung des Hundes des Kunden;
  • bei Nichtverträglichkeit des Hundes des Kunden mit anderen, in der gleichen Gruppe teilnehmenden Hunden;
  • bei gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen des Hundes des Kunden;
  • bei Krankheit des Hundes des Kunden;
  • bei Verletzungen des Hundes des Kunden;
  • bei Vorliegen anderer Gründe, die der Philosophie gemäss Ziff. 1 lit. b) widersprechen.

Bei der Zuweisung in eine andere Gruppe beurteilt die Hundeschule jeden Einzelfall gesondert und berücksichtigt dabei die Zumutbarkeit für den Kunden und dessen Hund. 

Bei der Zuweisung in eine neue oder andere Gruppe beurteilt die Hundeschule jeden Einzelfall gesondert und berücksichtigt dabei die Zumutbarkeit für den Kunden und dessen Hund.

b) Ausschluss aus Einzel- oder Gruppenstunden 

Die Hundeschule ist berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen aus Einzel- oder Gruppenstunden auszuschliessen. Läufigkeit einer Hündin des Kunden ist kein Ausschlussgrund.

Ein wichtiger Grund liegt namentlich - aber nicht abschliessend - vor, 

  • wenn der Hund eine ansteckende Krankheit hat;
  • wenn der Kunde mit seinem Hund respektlos, gewaltsam oder tierschutzrelevant umgeht;
  • wenn der Kunde mit Mitarbeitern der Hundeschule oder anderen Kunden respektlos umgeht oder einen Gruppenunterricht stört;
  • Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes bleibt die Zahlungspflicht des Kunden trotz Ausschluss unverändert bestehen.

Nach Wegfall des Ausschlussgrundes steht es dem Kunden frei, auf die Hundeschule zuzugehen, um deren Dienstleistungen wieder in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall wird im Rahmen der bestehenden Angebote nach einer Möglichkeit gesucht, sodass der Kunde die gebuchte(n) und bezahlte(n) Stunde(n) nachholen kann. Es gelten die Aufnahmevoraussetzungen nach Ziff. 2 lit. b).

4. Pflichten des Kundes und Pflichten der Hundeschule

a) Pflichten des Kunden

Einhaltung der Regeln

Der Kunde ist verpflichtet, die von der Hundeschule und deren Mitarbeitern aufgestellten Verhaltensregeln einzuhalten.

Rechtskonforme Anmeldung und Versicherung des Hundes

Der Kunde sichert der Hundeschule zu, dass dessen Hund entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen registriert ist, gehalten wird und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

Ausreichender Impfschutz

Der Kunde sichert der Hundeschule zu, dass dessen Hund den vollen Impfschutz besitzt und gesund ist, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten hat. Die Hundeschule kann den Kunden dazu verpflichten, den Impfausweis des Hundes vorzuweisen und im Fall einer ansteckenden Krankheit, eine Bescheinigung des behandelnden Tierarztes vorzuweisen, wonach keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Information über Krankheiten, Verletzungen und Verhaltensauffälligkeiten

Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Beginn der Dienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) über Krankheiten, Verletzungen, Läufigkeit oder Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivitäten oder Ängste des Hundes zu informieren. Diese Pflicht besteht auch während der Dauer der Beratungsdienstleistung unverändert fort.

Verantwortung für den eigenen Hund

Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer einer Dienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) die Aufmerksamkeit bei seinem Hund zu haben und diesen selbständig zu beaufsichtigen, zu sichern und für dessen Wohlergehen zu sorgen.

Zahlungspflicht

Der Kunde ist zur fristgemässen Zahlung gemäss den Modalitäten von Ziff. 5 verpflichtet.

b) Pflichten der Hundeschule

Die Hundeschule ist verpflichtet, den Kunden über die geltenden Verhaltensregeln zu informieren.

Die Hundeschule ist verpflichtet, bei Änderung der Örtlichkeiten die Kunden frühzeitig zu informieren. Die Hundeschule berücksichtigt diesfalls die Zumutbarkeit für den Kunden und dessen Hund.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

a) Preise

Die geltenden Preise sind auf der Homepage der Hundeschule jederzeit einsehbar und verstehen sich inklusive MWST (sofern anwendbar). Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung der Dienstleistung geltenden Preise.  

Die Preise beinhalten die Beratungsdienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches). Bei Hausbesuchen oder Einzelstunden beim Kunden vor Ort können ab einer Hinfahrt von 30 km (gerechnet vom Trainingsplatz aus) zusätzlich zum angebotenen Preis Fahrspesen verrechnet werden. Die Hinfahrt und Rückfahrt werden jeweils separat in Rechnung gestellt und die Hundeschule informiert den Kunden frühzeitig über die zusätzliche Verrechnung von Fahrspesen.

Die Fahrspesen werden von Trainingsgelände aus wie folgt berechnet:

  • Ab einer Hinfahrt über 30 km: CHF 2.00 pro km

Die Hundeschule kann die Preise auf der Homepage ohne Angabe von Gründen ändern.

b) Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungspflicht des Kunden entsteht mit Eingang der Anmeldebestätigung durch die Hundeschule (Vertragsbeginn).

Bei Bezahlung auf Rechnung gilt die Zahlungsfrist gemäss Rechnungstellung. Der Beginn und die Länge der Zahlungsfrist sind auf der Rechnung vermerkt und verbindlich.

Die Bezahlung vor Ort (Bargeld oder TWINT) ist nur nach Absprache mit der Hundeschule möglich. Wird Bezahlung vor Ort vereinbart, so ist wird die Zahlung vor Beginn der Dienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) fällig.

Es liegt im Ermessen der Hundeschule zu entscheiden, welche Zahlungsarten angeboten und zugelassen sind.

6. Stornierung und Terminverschiebung

a) Einzelstunde (Hausbesuch oder auf dem Trainingsplatz)

Die Stornierung oder Verschiebung einer Einzelstunde ist bis 72 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenlos möglich.

Bei einer Stornierung oder Verschiebung einer Einzelstunde weniger als 72 Stunden vor dem Termin, ist der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Preises verpflichtet. 

b) Gruppenstunde

Einzelne Gruppenstunden oder ganze Gruppenkurse können nicht verschoben und an einem anderen Termin oder in einem anderen Kurs nachgeholt werden.

Eine Stornierung mit vollständiger Geldrückerstattung nach erfolgter Buchung ist nicht möglich.

Bei einer rechtzeitigen Abmeldung bis 72 Stunden vor Kursstart*, kann sich der Kunde gegen Abzug einer Stornierungsgebühr** den Restbetrag*** für eine Buchung eines anderen Kurses gutschreiben lassen. Eine Rückzahlung/Rücküberweisung des Restbetrags an den Kunden ist nicht möglich. 

* Kursstart ist der erste Termin einer Gruppenstunde, sofern der Kurs/die Buchung aus mehreren Terminen besteht.

** Die Stornierungsgebühr beträgt CHF 45.-.

*** Der Restbetrag ist der bezahlte Preis abzüglich der Stornierungsgebühr. Der Restbetrag wird dem Kunden bei der Buchung eines anderen Kurses (Einzelstunde/Gruppentraining) gutgeschrieben.

Weniger als 72 Stunden vor Kursstart oder nachdem eine Gruppenstunde, bestehend aus mehreren Terminen, bereits begonnen, ist eine Stornierung oder Abmeldung nicht mehr möglich - auch nicht gegen Abzug einer Stornierungsgebühr und Gutschrift des Restbetrags. 

Das Vor- oder Nachholen verpasster Stunden ist ebenfalls nicht möglich.

7. Haftung

Die Hundeschule haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.

Die Haftung der Hundeschule für Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung der Hundeschule für Hilfspersonen wird im Rahmen der gesetzlichen Schranken ausgeschlossen.

Der Kunde ist für seinen Hund und dessen Handlungen verantwortlich und übernimmt die alleinige Haftung. Dies gilt ungeachtet dessen, wo die Beratungsdienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) stattfindet (auf dem Trainingsgelände, beim Kunden zu Hause oder vor Ort oder an einem anderen Ort).

Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg und erteilt keine Garantie oder Zusicherungen für das Erreichen eines bestimmten Ziels.

8. Tonaufnahmen, Bildaufnahmen und Tonbildaufnahmen

Tonaufnahmen, Bildaufnahmen und Tonbildaufnahmen (fortan: «Aufzeichnungen») wie bspw. Sprachmemos, Fotos, Videoaufnahmen usw. sämtlicher von der Hundeschule angebotenen Dienstleistungen sind nicht erlaubt. 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Aufzeichnungen, welche die Hundeschule vom Hund des Kunden oder vom Kunden erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen, den sozialen Medien und auf der Homepage gezeigt werden dürfen. 

9. Höhere Gewalt und Geistiges Eigentum

a) Höhere Gewalt

Sollten Einzel- oder Gruppenstunden aufgrund von höherer Gewalt (i.S.d. geltenden Rechtslage durch die Hundeschule abgesagt oder verschoben werden müssen, so bleiben die Buchungen bestehen und die Hundeschule entscheidet über das weitere Vorgehen. Die Hundeschule bemüht sich darum, dass die Kunden die Beratungsdienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) in einer anderen Version (z.B. digital) oder zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können.

Unter höherer Gewalt wird folgendes verstanden: Ein von aussen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis wie etwa Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streike, behördliche oder nicht behördliche Massnahmen, Epidemien und Pandemien, Krankheitskrisen etc.

b) Geistiges Eigentum

Die von der Hundeschule zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte ist, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung durch die Urheberschaft, verboten.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für die Dienstleistungen der Hundeschule ist der Sitz von der Hundeschule.

Der Kunde verzichtet darauf, Forderungen gegenüber der Hundeschule zur Verrechnung zu bringen.

Die Hundeschule behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Homepage www.martinruetterdogs.ch/zuerichoberland zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Auf ein bestimmtes Vertragsverhältnis anwendbar sind diejenigen AGB, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft waren. 

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder der weiteren Dienstleistungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

Auf diese AGB und allfällige oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen der Hundeschule und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Hundeschule und dem Kunden ist der Sitz der Hundeschule.

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