Allgemeine Geschäftsbedingungen – Die Martin Rütter Hundeschule Moers/Duisburg wird durch
Andrea Palzer-Mack, Scharnhorststraße 7, 47198 Duisburg, vertreten.
I.
1. Das Ausbildungsangebot der Martin Rütter Hundeschule Moers/Duisburg umfasst Einzel -sowie Gruppenstunden, basierend auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressionen und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
2. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Martin Rütter Hundetrainer. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch den Martin Rütter Hundetrainer festgestellt.
3. Die Auswahl des Martin Rütter Hundetrainers für den jeweiligen Hund und Hundehalter erfolgt durch die Martin Rütter Hundeschule Moers/Duisburg.
4. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
5. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst auf dem Trainingsgelände in Moers. In Einzelfällen kann die Ausbildung auch an hiervon abweichenden Orten stattfinden.
II.
1. Die Vergütung für eine Einzelstunde beträgt 79 Euro. Die Gültigkeit der rabattieren 5er Karte für Einzeltraining ist auf 12 Monate; die 10er Karte auf 24 Monate ab Kauf begrenzt. Für eine Gruppenstunde werden pro Hund 25 Euro berechnet. Die rabattierten Paketpreise, wie 5-er, 10-er Paket oder Welpenpakete sind stark vergünstigt. Durch Abbruch des Trainings durch den Kunden, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Restsumme oder Weitergabe der Reststunden an Dritte. Preiserhöhungen behalten sich die Hundeschulen für Menschen ausdrücklich vor.
2. Für den Fall, dass die Ausbildung nicht am o. g. Ort durchgeführt wird, werden die Fahrtkosten nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet.
3. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn schriftlich (per Email) abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der hälftigen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Bei einer Absage unter 24 Stunden wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.
4. Bei Vorträgen, Webinaren, Wochenend- und Tagesseminaren erhält der Kunde sofern er mindestens 1 Woche vorher schriftlich abgesagt hat – 50 % des Preises erstattet. Sagt ein Kunde nicht mindestens 2 Wochen vorher ab, wird das jeweilige Seminar bzw. der Vortrag voll berechnet.
III.
1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
3. Chronische Erkrankungen sind dem Martin Rütter Hundetrainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Hundetrainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
4. Ebenfalls ist der Martin Rütter Hundetrainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
5. Der Martin Rütter Hundetrainer ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten und Läufigkeit vom Unterricht auszuschließen.
IV.
1. Eine Haftung der Martin Rütter Hundeschule Moers/Duisburg (und des Martin Rütter Hundetrainers) für Körper –oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Martin Rütter Hundetrainers handelt und sich auf dem Schulungsgelände der Martin Rütter Hundeschule Moers/Duisburg befindet.
3. Soweit der Kunde durch den Martin Rütter Hundetrainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die, das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.
V. Der Martin Rütter Hundetrainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
VI. Der Martin Rütter Hundetrainer übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
VII. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch die Martin Rütter Hundeschule Moers/Duisburg gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.
VIII. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Videoaufzeichnungen, die die Martin Rütter Hundeschule Moers/Duisburg von Hund und Halter erstellen, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.
IX. Seminarunterlagen, die von den Hundeschulen für Menschen ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Herrn Martin Rütter nicht vervielfältig oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Herrn Rütter reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.