Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martin Rütter Hundeschule Nürnberg / Altenfurt - vertreten durch Corinna Beller
I.
1.1. Das Ausbildungsangebot der Martin Rütter Hundeschule Nürnberg / Altenfurt umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, basierend auf der Martin Rütter Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde enthält. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers abhängt sowie der konsequenten Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden.
1.3. Die Aufnahme des Hundes samt Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch den Martin Rütter Hundetrainer:in festgelegt.
1.4. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
1.5. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.6. Der Unterricht erfolgt beim Hundehalter vor Ort, an einem Trainingsgelände oder an anderen zuvor vereinbarten Orten.
II.
2.1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann bei Corinna Beller, Martin Rütter Hundeschule Nürnberg / Altenfurt eingesehen werden. Preiserhöhungen behält sich Martin Rütter Hundeschule Nürnberg / Altenfurt ausdrücklich vor.
2.2. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Website, dem Preisaushang und/ oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.
2.3. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.
2.4. Seminare, Kurse und Vorträge werden üblicherweise vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bar oder per Überweisung an Martin Rütter Hundeschule Nürnberg / Altenfurt vergütet.
2.5. Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen im Umkreis von 10km von unserer Büroadresse (Habsburgerstr. 20, 90475 Nürnberg) ist die Anfahrt frei.
Ab dem 11. Kilometer berechnen wir pro gefahrenen Kilometer 0,40€ für Hin- und Rückfahrt.
Gesamtfahrzeit (Hin- und Rückfahrt) berechnen wir zusätzlich:
Über 1 Stunde 25€
Über 1 1/2 Stunden 50€
Über 2 Stunden 75€
Weitere Entfernungen gerne auf Anfrage.
III.
3.1. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine, ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können.
Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, so wird von DOGS Nürnberg/Altenfurt 100 % des Stundensatzes an den Kunden rückerstattet,
wenn er die Unterrichtsstunde 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich (per E-Mail! - keine SMS oder sonstigen Nachrichtendienste) oder fernmündlich (per Telefonanruf!) abgesagt hat und die Zahlung durch den Kunden bereits erfolgt ist.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, werden keine weiteren Termine mit dem sich im Zahlungsverzug befindenden Kunden vereinbart bis die betreffende Rechnung beglichen wurde.
3.2. Bei Abbruch von laufenden Kursen/Einzeltraining, die mit mehreren Stunden gebucht sind (wie u.a. Gruppenstunden, Angebot Leinenführigkeit & Rückruf Pfeife), besteht kein Anspruch auf Kostenersatz. Auch können einzelne Kurseinheiten u.a. Gruppentraning nicht storniert oder bei Ausfall nachgeholt werden. In einzelnen Fällen können individuelle Sonderreglungen mit dem Kunden getroffen werden.
3.3. Bei den übrigen Seminaren, Veranstaltungen und Vorträgen erhält der Kunde – sofern er mindestens 7 Tage vorher abgesagt hat – 100 % des Preises erstattet. Sagt ein Kunde nicht mindestens 7 Tage vorher ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird das jeweilige Seminar, der Kurs bzw. der Vortrag voll berechnet. Auch hier gilt nur die schriftliche Absage (per E-Mail!) oder per Telefonanruf.
3.4. Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.
IV.
4.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet, und soweit altersbedingt impffähig, den vollen Impfschutz hat sowie für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
4.2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
4.3. Chronische Erkrankungen sind den Martin Rütter Hundetrainer:innen bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Martin Rütter Hundetrainer:innen über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
4.4. Ebenfalls ist den Martin Rütter Hundetrainer:innen vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
4.5. Martin Rütter Hundetrainer:innen sind berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
4.6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen.
4.7. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.
V.
5.1. Eine Haftung von Martin Rütter Hundeschule Nürnberg / Altenfurt für Körper –oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
5.2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der den Martin Rütter Hundetrainer:innen handelt.
5.3. Soweit der Kunde durch von eine/n Martin Rütter Hundetrainer:in aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.
VI.
6.1. Den Martin Rütter Hundetrainer:innen sind berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
VII.
7.1. Die Martin Rütter Hundetrainer:innen übernehmen keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
7.2. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch DOGS Nürnberg/Altenfurt dem Hund gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.
VIII.
8.1. Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.
8.2. Seminarunterlagen, die von DOGS NürnbergAltenfurt ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Frau Corinna Beller nicht vervielfältig oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Corinna Beller reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
IX.
9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.
9.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
9.3. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
9.4. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsüblichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.
X.
10.1. Der Kunde bestätigt die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
XI.
11.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.