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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Rütter Hundeschule Zürich Stadt, Inh. Raschle

Die Martin Rütter Hundeschule Zürich Stadt versteht sich als Safespace für alle Menschen und heisst alle willkommen. Die die Nachfolgenden AGB sind aus diesem Grund gegendert.

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan "AGB" genannt) finden auf alle von Martin Rütter Hundeschule Zürich Stadt, Inh. Raschle (fortan "Hundeschule") angebotenen Beratungsdienstleistungen Anwendung. Gleichermassen gelten die vorliegenden AGB für sämtliche Auftrags- und Vertragsbeziehungen zwischen der Hundeschule und ihren Nutzenden (nachfolgend “Kund:innen” bzw. “Kund:in”).

b) Mit der Annahme eines Angebots von der Hundeschule erklären sich die Kund:innen mit den nachfolgenden AGB ausdrücklich einverstanden. Die nachfolgenden AGB werden durch Annahme eines Angebots unverändert und vollumfänglich übernommen.

1.2 Trainingsphilosophie

a) Sämtliche Angebote der Hundeschule basieren auf der Martin Rütter Trainingsphilosophie. Die Martin Rütter Trainingsphilosophie und damit auch die Angebote der Hundeschule basieren auf theoretischen wie auch auf praktischen Anleitungen, Anweisungen und Einarbeitungen der Kunden in die Verhaltens- und Umgangsweisen von und mit Hunden.

b) Die Hundeschule vermittelt folgend und basierend auf der Martin Rütter Trainingsphilosophie Kenntnisse zur Hundehaltung im Allgemeinen, zur Körpersprache und Kommunikation und zu den Sozialstrukturen von Hunden, zu Aggressions- und Rudelverhalten von Hunden, zur Beschäftigung von Hunden, zur Erziehung von Hunden uvm.

2. Gegenstand

2.1. Angebote & Dienstleistungen

a) Die Hundeschule bietet Dienstleistungen in der Form von Beratung an. Die Hundeschule übernimmt nicht die Ausbildung, das Training oder die Zusammenarbeit der Kund:innen mit deren Hunde. Im Rahmen der Beratungsdienstleistung vermittelt die Hundeschule den Kund:innen die umschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

b) Die Beratungsdienstleistungen können in Form von Einzeltraining, Gruppenstunden, Themenabenden, Seminaren, Kursen, Online-Angeboten, Telefonterminen oder ähnlichem angeboten werden.

c) Sämtliche Angebote der Hundeschule basieren auf der unter Ziff. 1 lit. b) genannten Philosophie von Martin Rütter.

d) Die von der Hundeschule angebotenen Dienstleistungen gelten lediglich als Einladung zur Offertstellung (invitatio ad offerendum). Mit der Bestätigung der Buchung unterbreitet Kund:in ein verbindliches Angebot zum Bezug der angebotenen Dienstleistung.

2.2 Aufnahmevoraussetzungen und Vertragsbeginn

a) Über die Aufnahme von Kund:innen in eine von der Hundeschule angebotenen Dienstleistung (insbesondere Gruppenstunden) entscheidet abschliessend die Hundeschule. Sie beurteilt dabei jeden Fall einzeln und legt die Aufnahmevoraussetzungen fest.

b) Die Aufnahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung durch die Hundeschule.

c)Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldebestätigung von der Hundeschule (Eingang per E-Mail oder per SMS).

3. Örtlichkeiten / Ort der Durchführung

a) Die Beratungsdienstleistungen (Einzeltraining, Gruppenstunden, Themenabenden, Seminare, Kurse, Online-Angebote, Telefontermine oder ähnliches) können auf dem Trainingsgelände der Hundeschule, bei Kund:in vor Ort, per Telefon, online oder an anderen Örtlichkeiten stattfinden, welche von der Hundeschule bekannt gegeben werden.

b) Die Hundeschule kann den Ort der Durchführung bei Bedarf ändern. Bei Änderungen der Örtlichkeiten gilt untenstehend Ziff. 4 der vorliegenden AGB.

4. Zuweisung in neue oder andere Gruppen

a) Die Hundeschule ist berechtigt, in begründeten Fällen den Kunden und seinen Hund in eine neue oder andere Gruppe zuzuweisen. Dies gilt insbesondere

  • bei Unterforderung oder Überforderung des Hundes von Kund:in;
  • bei Nichtverträglichkeit des Hundes von Kund:in mit anderen, in der gleichen Gruppe, teilnehmenden Hunden;
  • bei gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen des Hundes von Kund:in;
  • bei Krankheit des Hundes von Kund:in;
  • bei Verletzungen des Hundes von Kund:in;
  • bei Vorliegen anderer Gründe, die der Philosophie gemäss Ziff. 1.2) widersprechen.

b)Bei der Zuweisung in eine neue oder andere Gruppe beurteilt die Hundeschule jeden Einzelfall gesondert und berücksichtigt dabei die Zumutbarkeit für die Kund:innen und deren Hunde.

5. Ausschluss aus Einzel- oder Gruppenstunden

a) Die Hundeschule ist berechtigt, Kund:in aus wichtigen Gründen aus Einzeltrainings oder Gruppenstunden auszuschliessen. Die Berechtigung zum Ausschluss besteht bei ansteckenden Krankheiten des Hundes von Kund:in auch ohne Vorliegen anderer wichtiger Gründe.

b) Die Läufigkeit einer Hündin des Kunden ist kein Ausschlussgrund. Die Hundeschule bittet jedoch um vorhergehende Information über die Läufigkeit einer Hündin (s. Ziff. 6d)).

c) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder einer ansteckenden Krankheit des Hundes von Kund:in bleibt die Zahlungspflicht des Kunden trotz Ausschluss unverändert bestehen.

d) Nach Wegfall des Ausschlussgrundes steht es Kund:in frei, auf die Hundeschule zuzugehen. In diesem Fall wird im Rahmen der bestehenden Angebote nach einer Möglichkeit gesucht, sodass der Kund:in die gebuchte(n) und bezahlte(n) Stunde(n) nachholen kann. Es gelten die Aufnahmevoraussetzungen nach Ziff. 2.2).

6. Pflichten Kund:in

a) Kund:in ist verpflichtet, die von der Hundeschule aufgestellten Verhaltensregeln einzuhalten.

b) Kund:in sichert der Hundeschule zu, dass der eigene Hund entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen registriert ist, gehalten wird und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Die Hundeschule behält sich vor, dies stichprobenweise zu prüfen.

c) Kund:in sichert der Hundeschule zu, dass der eigene Hund den vollen Impfschutz besitzt und gesund ist, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten hat. Die Hundeschule kann den Kunden dazu verpflichten, den Impfausweis des Hundes vorzuweisen. Die Hundeschule behält sich vor, dies stichprobenweise zu prüfen.

d) Kund:in ist verpflichtet, die Hundeschule vor Beginn der Beratungsdienstleistung (Einzeltraining, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) über Krankheiten, Verletzungen, Läufigkeit oder Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivitäten oder Ängste des Hundes zu informieren. Diese Pflicht besteht auch während der Dauer der Beratungsdienstleistung unverändert fort.

e) Kund:in ist verpflichtet, während der Dauer der Beratungsdienstleistung (Einzeltraining, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) die Aufmerksamkeit bei seinem Hund zu haben und diesen selbständig zu beaufsichtigen, zu sichern und für dessen Wohlergehen zu sorgen.

f) Kund:in ist zur fristgemässen Zahlung gemäss den Modalitäten von Ziff. 9 verpflichtet.

7. Pflichten der Hundeschule

a) Die Hundeschule ist verpflichtet, Kund:in über die geltenden Verhaltensregeln zu informieren.

b) Die Hundeschule ist verpflichtet, bei Änderung der Örtlichkeiten Kund:innen frühzeitig zu informieren. Die Hundeschule berücksichtigt diesfalls die Zumutbarkeit für Kund:in und deren Hund.

8. Preise

a) Die geltenden Preise sind auf der Website martinruetter.com/zuerich-stadt jederzeit einsehbar und verstehen sich inklusive MWST (sofern anwendbar). Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch die Hundeschule geltenden Preise.

b) Die Preise beinhalten die Beratungsdienstleistung (Einzeltraining, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches). Bei Hausbesuchen oder Einzeltrainings Kund:in vor Ort wird ab 10 km Hinfahrt eine Wegpauschale zusätzlich zum angebotenen Preis verrechnet.

c) Die Fahrspesen werden vom Hauptstandort der Hundeschule aus wie folgt berechnet:

  • Bis zu einer Hinfahrt von 10 km: keine Fahrspesen
  • Ab einer Hinfahrt bis zu 30 km: CHF 1.50 pro km Hin- und Rückfahrt
  • Ab einer Hinfahrt über 30 km: CHF 2.00 pro km Hin- und Rückfahrt

d) Die Hundeschule kann die Preise auf der Homepage ohne Angabe von Gründen ändern.

9. Zahlungsmethoden

a) Die Zahlungspflicht Kund:in entsteht mit Eingang der Anmeldebestätigung durch die Hundeschule (Vertragsbeginn).

b) Bei Bezahlung auf Rechnung ist bis zu Beginn der Beratungsdienstleistung (Einzeltraining, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) oder innerhalb von 7 Tagen ab Beginn Zahlungspflicht zu überweisen. Ausschlaggebend ist dabei der zuerst eintretende Fall.

c) Bei Bezahlung vor Ort (Bargeld) ist, falls angeboten, bei Beginn der Beratungsdienstleistung (Einzeltraining, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) zu bezahlen.

d) Es liegt im Ermessen der Hundeschule zu entscheiden, welche Zahlungsarten angeboten und zugelassen sind.

10. Stornierung oder Verschiebung von Terminen

10.1. Einzeltraining auf dem Trainingsplatz oder vor Ort

a) Die Stornierung einer Einzelstunde ist bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin gegen eine Stornierungsgebühr von Fr. 45.- möglich.

b) Die Verschiebung einer Einzelstunde ist bis 48 h Stunden vor dem gebuchten Termin gegen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 15.- möglich.

c) Wurde online bezahlt, werden die Gebühren bei einer Stornierung mit in Rechnung gestellt.

d) Bei einer Stornierung oder Verschiebung einer Einzelstunde weniger als 48 Stunden vor dem Termin, ist der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Preises verpflichtet. 

10.2. Gruppenstunden

a) Bei Gruppen mit einer Karte (5er- oder 10er-Karte) können Termine während der Kurslaufzeit vor und nachgeholt werden. Termine, die nicht in dem Zeitraum der laufenden Kurseinheit in Anspruch genommen werden, verfallen und können nicht rückerstattet werden. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Gutschrift bei nicht passenden Daten. Es besteht auch keine Garantie, dass immer Ersatztermine zur Verfügung stehen. 

b) Eine Stornierung mit Geldrückerstattung nach erfolgter Buchung ist nicht möglich.

10.2. Kurse, Seminare, Events

a) Einzelne Kurseinheiten können nicht verschoben und an einem anderen Termin oder in einem anderen Kurs nachgeholt werden. Versäumte Kurseinheiten werden nicht gutgeschrieben und es besteht keinen Anspruch auf eine Gutschrift.

b) Bei einer Stornierung bis 7 Tagen (168 Stunden) vor Kursstart*, kann sich Kund:in gegen Abzug einer Stornierungsgebühr** den Restbetrag*** gutschreiben lassen. Eine Rückzahlung/Rücküberweisung des Restbetrags an den Kunden ist nicht möglich.

*Kursstart ist der erste Termin einer Kursstunde, sofern der Kurs/die Buchung aus mehreren Terminen besteht.

**Die Stornierungsgebühr beträgt CHF 45.-. Wurde mit online bezahlt, werden die Gebühren bei einer Stornierung mit in Rechnung gestellt.

***Der Restbetrag ist der bezahlte Preis abzüglich der Stornierungsgebühr/ Zahlungsgebühr. Der Restbetrag wird dem Kunden bei der Buchung eines anderen Trainings gutgeschrieben. 

c) Weniger als 7 Tage (168 Stunden) vor Kursstart oder nachdem ein Training, bestehend aus mehreren Terminen, bereits begonnen hat, ist eine Stornierung oder Abmeldung nicht mehr möglich - auch nicht gegen Abzug einer Stornierungsgebühr und Gutschrift des Restbetrags. Das Vor- oder Nachholen verpasster Stunden ist ebenfalls nicht möglich.

11. Haftung

a) Die Hundeschule haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.

b) Die Haftung der Hundeschule für Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

c) Die Haftung der Hundeschule für Hilfspersonen wird im Rahmen der gesetzlichen Schranken ausgeschlossen.

d) Kund:in ist für deren Hund und deren Handlungen verantwortlich und übernimmt die alleinige Haftung. Dies gilt ungeachtet dessen, wo die Beratungsdienstleistung (Einzeltraining, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) stattfindet (auf dem Trainingsgelände, bei Kund:in Zuhause, am Arbeitsplatz oder vor Ort oder an einem anderen Ort).

e) Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg und erteilt keine Garantie oder Zusicherungen für das Erreichen eines bestimmten Ziels.

12. Videos, Fotografien und alle anderen Ton- oder Bildaufnahmen

a) Tonaufnahmen, Bildaufnahmen und Tonbildaufnahmen (fortan: "Aufzeichnungen" genannt) wie bspw. Sprachmemos, Fotos, Videoaufnahmen usw. sämtlicher von der Hundeschule angebotenen Dienstleistungen sind nicht erlaubt, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Hundeschule erlaubt wurde.

b) Kund:in erklärt sich mit der Teilnahme der Termine/Trainingsstunden damit einverstanden, dass die Aufzeichnungen, welche die Hundeschule vom Hund Kund:in und Kund:in erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen, den sozialen Medien und auf der Homepage gezeigt werden dürfen. 

13. Höhere Gewalt

a) Sollten Einzel- oder Gruppenstunden aufgrund einer Krankheitskrise (bspw. Epidemie oder Pandemie, ohne Rücksicht auf die Zahl der bereits stattgefundenen Ausbreitungswellen) oder ähnlicher höherer Gewalt durch die Hundeschule abgesagt oder verschoben werden müssen, so bleiben die Buchungen bestehen und die Hundeschule entscheidet über das weitere Vorgehen. Die Hundeschule bemüht sich darum, dass Kund:innen die Beratungsdienstleistung (Einzeltraining, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können.

b) Unter höherer Gewalt wird folgendes verstanden: Ein von aussen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis wie etwa Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streike, behördliche oder nicht behördliche Massnahmen, Epidemien und Pandemien, Krankheitskrisen etc.

14. Geistiges Eigentum

b) Die von der Hundeschule zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte ist, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung durch die Urheberschaft, verboten.

15. Schlussbestimmungen

a) Erfüllungsort für die Dienstleistungen der Hundeschule ist der Sitz von der Hundeschule.

b) Kund:in verzichtet darauf, Forderungen gegenüber der Hundeschule zur Verrechnung zu bringen. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website www.martinruetter.com/zürich-stadt zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.

c) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder der weiteren Dienstleistungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

d) Auf diese AGB und allfällige oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen der Hundeschule und Kund:in entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Hundeschule und Kund:in ist der Sitz der Hundeschule.

Zürich, 4.10.2024

 

 

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