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Die neuesten Änderungen auf einen Blick

Ziel der 2022 aktualisierten Tierschutz-Hundeverordnung ist es, das Leben der Tiere zu verbessern und eine optimierte artgerechte Haltung gesetzlich zu verankern. Die alte, mangelhafte Tierschutz-Hundeverordnung, die seit 2001 galt, wurde den Bedürfnissen der Hunde angepasst. Anforderungen an die Hundehaltung wurden geändert, um den bislang unzureichenden Zucht- und Haltungsbedingungen entgegenzuwirken. Das sind die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Gassi-Pflicht: Das neue Gassi-Gesetz 2022 sieht vor, dass Hunde ausreichend Auslauf im Freien außerhalb des Zwingers bekommen müssen. Ein ausgewachsener Hund muss mindestens zweimal am Tag einen Auslauf von mindestens einer Stunde bekommen.
  • Haltung: Für ein in Räumen gehaltenes Tier, muss der Blick ins Freie möglich sein. Unter den hier aufgeführten Räumen sind vor allem Scheunen oder andere nicht dauerhaft bewohnte Gebäude zu verstehen. Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten.
  • Gewerbsmäßige Hundezucht: Eine einzelne Betreuungsperson darf künftig höchstens drei Würfe gleichzeitig betreuen.
  • Umgang mit Welpen: Es ist sicherzustellen, dass Welpen täglich mindestens vier Stunden Umgang erhalten.
  • Erziehung: Stachelhalsbänder sowie die Anwendung anderer schmerzhafter Mittel sind verboten.
  • Qualzuchtmerkmale: Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, dürfen nicht ausgestellt werden
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