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Leinen- und Maulkorbpflicht – wann und warum?

Bevor wir nun mit der Leinen- und Maulkorbpflicht fortfahren, möchte ich erwähnen, dass es hierzu in Deutschland keine einheitliche Regelung gibt. Es sind die einzelnen Bundesländer, teilweise sogar die einzelnen Kommunen, die diese Vorschriften erlassen. Daher ist es für einen Ausflug oder eine Reise immer empfehlenswert, sich vorher über die jeweiligen Vorschriften zu erkundigen.
Bayern ist eines der wenigen Länder, in denen keine grundsätzliche Leinen- bzw. Maulkorbpflicht gilt. Eine Ausnahme bilden a) Volksfeste, Märkte, Spielplätze und Sportanlagen und B) Listenhunde ab 50cm Schulterhöhe.

 

Leinenpflicht

Wie bereits erwähnt, schreibt Bayern bis auf wenige Ausnahmen keine Leinenpflicht vor. Wenn in Deutschland Leinenpflicht herrscht, so ist diese meist an bestimmte Orte geknüpft, bspw. Leinenpflicht im Wald, in der Fußgängerzone oder auf öffentlichen Plätzen.

Maulkorbpflicht

Auch hier gilt: neben Hessen ist Bayern das einzige Bundesland, das für Listenhunde keine grundsätzliche Maulkorbpflicht vorschreibt. Einzelne Kommunen können jedoch eine Maulkorbpflicht erlassen, so beispielsweise in München und Nürnberg, wo Listenhunde über sechs Monate in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen müssen.
Da jeder Hundehalter die Verantwortung für sein eigenes Haustier trägt, müssen auch Hundebesitzer sich an Vorgaben halten, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten.
Eine gegenseitige Rücksichtnahme, gerade in Bussen und Bahnen, ist sehr wichtig, weshalb ein Maulkorb auch ohne Pflicht sinnvoll sein kann. Allen voran dann, wenn der Hund zu Aggressivität neigt oder leicht in Konflikt gerät.

Überblick Maulkorbpflicht

Gibt es eine Maulkorbpflicht in Deutschland?
Jein. Es existiert keine einheitliche Regelung. Dennoch gibt es je nach Bundesland oder Kommune individuelle Vorgaben.

Was gilt bei Listenhunden?
Häufig findet die Maulkorbpflicht bei Listenhunden Anwendung. Welche Rassen dazu gehören, steht weiter unten beschrieben.

Welche Voraussetzungen muss ein Maulkorb erfüllen?
Der Maulkorb soll Mensch und Tier in der Umgebung des Hundes schützen, darf ihm jedoch auch nicht schaden. Er darf ihm nicht am Hecheln, Atmen oder Trinken hindern. Darüber hinaus darf er ihm keine Verletzungen zufügen. Er soll lediglich das Schnappen verhindern.

Listenhunde


Listenhunde

Unter Listenhunden versteht man Rassen, die als gefährlich eingestuft werden, umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet.
Darüber hinaus werden diese Rassen in verschiedene Kategorien eingestuft. Welche Rassen dazu zählen, variiert ebenfalls wieder von Bundesland zu Bundesland.

In Bayern wird nach der Bayrischen Kampfhundeverordnung in zwei Kategorien unterschieden:

 

Kategorie 1: Rassen, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dass diese Rassen (und Kreuzungen untereinander) in Bayern nicht gehalten werden dürfen.
Dazu gehören: Pit–Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa–Inu.

Kategorie 2: Rassen, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dass der Halter mittels Gutachten glaubhaft machen kann, dass sein Hund diese Eigenschaften nicht besitzt.
Dazu gehören: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.

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